- Minderheitsrecht
- Mịn|der|heits|recht, das <meist Pl.>:Minderheitenrecht.
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Mịn|der|heits|recht, das <meist Pl.>: Minderheitenrecht.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Geschäftsordnung des Österreichischen Nationalrates — Basisdaten Titel: Geschäftsordnungsgesetz 1975 Langtitel: Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates Abkürzung: GOG NR Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Fakultatives Referendum — Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der Direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, in einer Volksabstimmung oder einem Volksentscheid über eine zuvor bereits in der gewählten… … Deutsch Wikipedia
Aktionär — der Inhaber von ⇡ Aktien einer AG. Bei ⇡ Inhaberaktien legitimiert der bloße Besitz der Aktienurkunde den Inhaber als A.; auf der ⇡ Namensaktie ist der A. namentlich bezeichnet, er ist außerdem im ⇡ Aktienbuch einzutragen. 1. Rechte: Der A. hat… … Lexikon der Economics
Interessenwerte — in der Börsensprache ⇡ Aktien, die Gegenstand von Interessenkäufen gewisser Personen oder Gruppen sind; Interessenkauf z.B. zur Erlangung der Majorität oder Sperrminorität (⇡ Minderheitsrecht) … Lexikon der Economics